wERTVOLL WANDELN

Ganzheitliches Coaching & Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 13.07.2023; Neuerung: Bedingungen für Gruppen- und Tages-Angebote aufgenommen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Astrid Kaiser (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, Coaching für Persönlichkeitsentwicklung und Lebensgestaltung, annimmt. Dazu gehören z.B. Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
  3. Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

  1. Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber der/dem Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coachings anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der/des Coachees entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der/des Coachee/s.
  3. Soweit der/die Coachee die Anwendung die angebotenen Methoden ablehnt, hat er das dem Coach gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

  1. Coaching ist ausdrücklich keine Psychotherapie im Sinne der Heilkunde, demnach darf der Coach keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
  2. Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz dafür. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 4 Mitwirkung der/des Coachee/s

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung der/des Coachee/s sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei den angewendeten Methoden.
  2. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang des weiteren Coachings im Sinne der/des Coachee/s bestimmend sein.

§ 5 Verantwortung der/s Coachee/s

  1. Die/Der Coachee erkennt an, dass sie/er während der Sitzungen sowie zwischen den Sitzungen in vollem Umfang selbst für ihre/seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.
  2. Sie/Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihr/ihm durchgeführt werden, nur in ihrer/seiner eigenen Verantwortung liegen.

§ 6 Verantwortungsbereich des Coachs und Vertraulichkeit des Coachings

  1. Der Coach verpflichtet sich, die Daten der/des Coachee/s nach gültigem Recht zu schützen. Bestandteil dieser Verpflichtung ist, die personenbezogene und vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Coaching zu verwenden.
  2. Vertrauliche Informationen, die der Coach schriftlich erhält oder persönlich aufzeichnet, werden so verwahrt, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.
  3. Er ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen der/des Coachee/s einzusetzen. Er muss der/m Coachee einen anderen Coach nennen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, das Coaching fachgerecht zum vereinbarten Ziel zu führen.
  4. Der Coach behandelt die Daten der/des Coachee/s vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der/des Coachee/s Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der/des Coachees.
  5. § 6 Abs. 4 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehepartner*innen, Verwandte, Familienangehörige, Kolleg*innen oder Vorgesetzte.
  6. § 6 Abs. 4 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  7. Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Der/dem Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 5 bleibt davon unberührt.
  8. Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
  9. Für ausführliche Informationen zum Datenschutz siehe: Datenschutzerklärung.

§ 7 Honorierung des Coaches

  1. Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und der/dem Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze der Preisliste von „Wertvoll Leben Coaching“ und "Wertvoll Wandeln". Alle anderen Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht.
  2. Die Honorare sind im Fall der Buchung mehrerer Personal Coaching Sitzungen, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, als Gesamtkosten innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von der/dem Coachee zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und im Coachingvertrag festzuhalten.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt vom Coach nach der ersten Sitzung.
  4. Das Honorar für einzeln gebuchte Coachingleistungen, einschließlich Coaching-Tage und Workshops ist, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, vor Inanspruchnahme der Leistung ohne Abzug von der/dem Coachee zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und im Coachingvertrag festzuhalten.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt  vom Coach nach Vertragsabschluss.
  6. Wird ein Coaching außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.


§ 8 Absage, Verschiebung und Versäumnis eines Termins, Ausfallhonorare

  1. Erscheint der/die Coachee nicht zum vereinbarten Personal Coaching Termin (90 min Session), so ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Sitzungspreises fällig.
  2. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt und ein Ersatztermin vereinbart wird. Oder wenn der/ die Coachee ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.
  3. Wird eine Personal Coaching Sitzung (90 min) weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, sind 50% des Sitzungspreises als Ausfallhonorar fällig.
  4. Erscheint der/die Coachee nicht zum vereinbarten Gruppen-Termin (einschließlich Workshops), so ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars fällig.
  5. Erscheint der/die Coachee nicht zur vereinbarten Intensiv-Session (45 h) oder Coaching-Tag (Self Care Day), so ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars fällig.
  6. Erscheint der/die Coachee verspätet zum Termin besteht kein Anspruch auf das Nachholen der versäumten Zeit über den vereinbarten Terminzeitraum hinaus. Das Sitzungshonorar ist in voller Höhe fällig.
  7. Beendet der/die Coachee vorzeitig durch Kündigung die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit, ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe der gebuchten Coaching-Leistungen fällig. Es erfolgt keine – auch nicht anteilige – Rückerstattung der Gebühren.
  8. Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden der/dem Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Coach. In diesem Fall wird der Coach die/den Coachee schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die/der Coachee unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten der/des Coachee/s.

§ 9 Copyright

  1. Alle an die/den Coachee ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, in der festgelegten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind für den persönlichen Gebrauch der/des Coachees bestimmt.
  2. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Astrid Kaiser. Der/Dem Coachee ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Astrid Kaiser ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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